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Suche nach Medikamenten, Symptomen, PZNs

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PFLEGEHILFSMITTEL

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.

Nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können Sie jeden Monat bis zu einer Höhe von 40 Euro ohne Zuzahlung mit den benötigten Pflegehilfsmitteln bei uns in der Apotheke versorgt werden. 

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen​
  • Einmalhandschuhe​
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen​
  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch​
  • Mundschutz

Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.

Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke zur Verfügung. Wir helfen gern!